23. März 2024
LED mit LWR ?!

LED mit LWR ?!

Seit dem 01.01.1990 ist in Deutschland eine LeuchtWeitenRegulierung (=LWR) vorgeschrieben, deshalb sollte man diese LWR weiter nutzen, eine Rückrüstung ist nicht vorgesehen und die Aussage „LED unter 2000 lm braucht keine LWR“ ist nur teilweise richtig
JA; wenn keine LWR vorhanden war, braucht man keine MANUELLE LWR nachrüsten, hat der Scheinwerfer allerdings mehr als 2000 lm, dann MUSS man eine AUTOMATISCHE LWR nachrüsten.
NEIN, wenn eine LWR vorhanden war, muss sie auch nach der Umrüstung weiterhin vorhanden sein und funktionieren.

Man nehme einen passenden Satz spezieller LED-Montageringe (in meinem Fall von ORC), standardisierte 7 Zoll Scheinwerfereinsätze (natürlich mit E-Prüfzeichen etc.) und montiert das Ganze statt der H4-Glaseinsätze auf dem schon vorhandenen Grundträger. Da OCR neue Plastikhalter mitliefert, passt alles sofort und da die originalen Schrauben mit Kreuzschlitz häufig verrostet sind, habe ich dafür eine separate Lösung gefunden.